Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bayerns-frauen.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist vollständig mit den Anforderungen der BayDiV vereinbar.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 22.12.2022 erstellt und zuletzt am 04.02.2025 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.bayernsfrauen.de aufgefallen? Melden Sie sich gerne bei uns per online-redaktion@stmas.bayern.de

Sie erreichen uns auch per Post oder Telefon:

Bayerisches Staatsministerium für
Familie, Arbeit und Soziales

Winzererstraße 9
80797 München

Tel.: (089) 126 101
Fax: (089) 12 611 122

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Zum Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html